Datenschutz-Grundlagen für Selbstständige und Kleinunternehmer. Zusammengestellt aus öffentlich zugänglichen Leitfäden der Datenschutzbehörden.
Auch wer als Einzelperson oder kleines Team arbeitet, verarbeitet personenbezogene Daten. Kundenadressen, E-Mails, Rechnungsdaten. Die DSGVO gilt für alle. Ohne Ausnahme.
Dieses Portal fasst zusammen, was Datenschutzbehörden in Deutschland und auf EU-Ebene in ihren öffentlichen Leitfäden erklären. Klar strukturiert, ohne Fachjargon.
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Wählen Sie ein Datenschutz-Thema, das für Ihr Unternehmen relevant ist. Von der Datenschutzerklärung bis zur Meldung von Datenpannen. Jedes Thema ist eigenständig aufbereitet, sodass Sie gezielt nachlesen können.
Jeder Artikel erklärt, was Datenschutzbehörden in ihren offiziellen Leitfäden dazu sagen. Wir übersetzen Behördensprache in verständliche Sprache. Keine eigenen Interpretationen, keine Rechtsberatung.
Alle Informationen verlinken auf die Originalquellen. Datenschutzbehörden der Länder, das Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit, die Europäische Datenschutzbehörde. Transparent und nachvollziehbar.
Vier Themenbereiche, die für Selbstständige und Kleinunternehmer besonders relevant sind.
Was muss enthalten sein?
Mehr erfahrenEine Datenschutzerklärung muss nach Art. 13 und 14 DSGVO bestimmte Pflichtangaben enthalten. Dazu gehören Angaben zum Verantwortlichen, Zwecke der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechte.
Zum ThemaWann ist er Pflicht?
Mehr erfahrenNicht jedes Unternehmen braucht einen Datenschutzbeauftragten. Ab wann eine Pflicht besteht, hängt von Mitarbeiterzahl, Art der Verarbeitung und Branche ab. Wir erklären die Kriterien aus den offiziellen Leitfäden.
Zum ThemaWie erstellt man es?
Mehr erfahrenDas Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist nach Art. 30 DSGVO für die meisten Unternehmen Pflicht. Es dokumentiert, welche Daten wie und warum verarbeitet werden. Wir zeigen, welche Angaben hineingehören.
Zum ThemaWas tun bei einem Datenleck?
Mehr erfahrenBei einer Datenschutzverletzung gilt: 72 Stunden Meldepflicht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Wir erklären, was eine Datenpanne ist, wann gemeldet werden muss und welche Schritte die Behörden empfehlen.
Zum ThemaAlle Inhalte dieses Portals basieren auf öffentlich zugänglichen Leitfäden, Checklisten und Orientierungshilfen der Datenschutzbehörden. Wir interpretieren nicht, wir fassen zusammen.
Dieses Portal ist kein Ersatz für rechtliche Beratung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder direkt an Ihre zuständige Datenschutzbehörde.
Unsere Methodik
Wer alleine oder in einem kleinen Team arbeitet, hat selten die Ressourcen, sich durch hunderte Seiten EU-Verordnungstext zu kämpfen. Gleichzeitig gelten dieselben Pflichten wie für Konzerne.
Dieses Portal richtet sich an alle, die Datenschutz ernst nehmen wollen, aber keinen eigenen Juristen haben. Handwerker mit Kundendatenbank. Freiberufliche Designer. Beratungsagenturen. Online-Händler.
Unsere Themenübersicht zeigt alle Bereiche, die für Selbstständige und Kleinunternehmer relevant sind.